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Führerscheinklassen PKW (B, BE, B96, B196, B197)

Was Darf ich mit den Klassen fahren?

B

BE

Kraftwagen bis 3,5 t zG7)

Mit der Klasse B darfst du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG7),

Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger addiert nicht größer sind als 3,5 t.


B96 Fahrerschulung

Wie Klasse B, nur dass die addierten Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger jetzt 4.25 t nicht übersteigen dürfen.
(Reine Fahrerschulung, 2,5 Stunden Theorie und 4,5 Stunden Praxis)
Keine Prüfung


Eingeschlossene Klassen:
AM4), L3), S5)






Seit dem 1.1.1999 benötigst du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:

Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der „alten“ Klasse 3 darfst du aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit deinem Fahrzeug ziehen.

B196 Fahrerschulung

Mit der Schlüsselzahl "B196" wird der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert:


Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  1. der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
  2. der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  3. ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.

Inhaber einer Schlüselzahl B196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

 

Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten in einer Fahrschule.

Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.


Schaltkompetenz B 197   Die sog. "Automatikregelung"

Sie ermöglicht, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Kraftfahrzeug
der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie lediglich nach (!) der praktischen Grundausbildung mindestens 10 Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe machen und von der Fahrschule die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen. Diese müssen sie in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt (keine Prüfung!) nachweisen. Das Fahrzeug muss sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst geführt werden können. Der Rest der Ausbildung erfolgt dann auf dem Automatik-Fahrzeug.




Wie alt muss ich mindestens sein?

B

BE

18 Jahre

18 Jahre

 Im Rahmen des   Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.  Ausführliche Informationen zu BF 17 findest du hier...

Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

B

BE

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit



Welche Prüfung muss ich machen?

B

BE

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen ab 11) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)



Welche Unterlagen und Nachweise benötige ich?

B

BE

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Außerdem ist zu beachten...

B

BE

Keine Besonderheiten

Du benötigst den Führerschein der Klasse B oder musst zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.



Wissenswertes

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben

  • darfst du Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG7)).
  • bekommst du beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C11), C1E2), AM4), L3), und S5) erteilt. Die Zuteilung der Klasse T9) erfolgt nur auf Antrag und nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.
  • müssst du deinen Führerschein spätestens zu deinem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen, wenn du Fahrzeugkombinationen fahren willst, die über den Umfang der Klasse C1E2) hinausgehen (über 12 t zG7)). Dazu benötigst du eine ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand und dein Sehvermögen. Ansonsten müssst du deinen alten Führerschein nicht umtauschen.


Du darfst mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 zugeteilt.
      
Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein darfst du fahren: 

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h);
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
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